Fledermäuse gehören zu den streng geschützten Arten nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie.
Für Bauvorhaben, Windenergie- und Photovoltaikanlagen, Straßenbauprojekte oder Sanierungen von Gebäuden ist daher häufig eine fachgerechte Erfassung der Fledermausfauna erforderlich. Das Büro für Umweltmanagement und Vermessung (BUMV) führt umfassende Fledermauskartierungen nach den aktuellen Standards des Bundesamts für Naturschutz (BfN), der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) sowie den jeweiligen Landesleitfäden durch.
Erfassung der Fledermausaktivität mittels moderner Ultraschalldetektoren (z. B. Batcorder, Batlogger, BC-Admin, BatExplorer)
Transect-Kartierungenentlang von Leitstrukturen (z. B. Gehölzsäume, Gewässer, Wegraine) mit mehrfacher Wiederholung gemäß Fachstandard
Stationäre Erfassungenüber mehrere Nächte mit automatisierten Aufnahmegeräten
Analyse und Auswertungder Ultraschalldaten, inklusive Artbestimmung, Aktivitätsindex und Raumnutzungsbewertung
Erstellung von Fachgutachtenmit Darstellung der Aktivitätsmuster, Flugrouten, Jagdhabitate und möglicher Quartierstandorte
Bewertung und Maßnahmenplanungim Rahmen der Artenschutzprüfung (ASP / saP)
Für die Erfassungen kommen ausschließlich hochwertige Messsystemezum Einsatz:
Batcorder 3 und Batlogger M2 für stationäre und transektbasierte Erhebungen
bcAdmin 4 für die gerichtsfeste Auswertung der Aufnahmen
QGIS + QField für georeferenzierte Kartierung und Flugroutenanalyse
GNSS-gestützte Datenerfassungmit präziser Verortung (< 1 m Genauigkeit)
Unsere Fledermauskartierungen werden bundesweit für folgende Projektarten durchgeführt:
Windkraftanlagen (Bestands- und Standortuntersuchungen)
Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Batterie-Großspeicher
Straßen- und Leitungsbau
Gebäudesanierungen und Quartiererfassungen
Mit über 20 Jahren Erfahrung im Umwelt- und Artenschutz verbinden wir wissenschaftliche Präzision mit praxisnaher Umsetzung. Die Ergebnisse sind gerichtsfestund werden regelmäßig von Unteren Naturschutzbehörden, Landesbehörden und Gerichtenanerkannt.
Um eine Beratung zu buchen kontaktieren Sie uns bitte durch unser Kontaktformular oder direkt per E-Mail. Beratungen können vor Ort oder via Telefon und E-Mail in Anspruch genommen werden.