
Bauvorhaben, Infrastrukturprojekte und Nutzungsänderungen können geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten beeinträchtigen. Eine frühzeitige artenschutzrechtliche Prüfung hilft, mögliche Konflikte rechtzeitig zu erkennen, Verzögerungen zu vermeiden und rechtssichere Lösungen für die weitere Planung zu entwickeln.
Das Büro für Umweltmanagement und Vermessung – BUMV unterstützt Vorhabenträger, Planungsbüros, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei der artenschutzrechtlichen Bewertung ihrer Projekte. Von der ersten Potenzialabschätzung über fachgerechte Kartierungen bis zur ökologischen Baubegleitung erhalten Sie alle erforderlichen Leistungen aus einer Hand.
Im Mittelpunkt der Prüfung stehen insbesondere die Zugriffsverbote des § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Untersucht wird, ob durch das geplante Vorhaben besonders oder streng geschützte Arten:
verletzt oder getötet,
während empfindlicher Lebensphasen erheblich gestört oder
durch die Beschädigung beziehungsweise Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten beeinträchtigt werden können.
Die Untersuchungstiefe richtet sich nach Art, Lage und Umfang des Vorhabens sowie nach den vorhandenen Habitatstrukturen und den Anforderungen der zuständigen Naturschutzbehörde.
Im ersten Schritt werden das Vorhaben, die vorhandenen Lebensraumstrukturen und das potenziell betroffene Artenspektrum untersucht. Dazu gehören je nach Aufgabenstellung:
Auswertung vorhandener Unterlagen und Artendaten,
Ortsbesichtigung und Habitatpotenzialanalyse,
Ermittlung möglicher Wirkfaktoren,
Einschätzung des weiteren Untersuchungsbedarfs,
Abstimmung des Untersuchungsumfangs mit der zuständigen Behörde.
Wenn eine vertiefende Untersuchung erforderlich ist, führen wir projektbezogene Bestandserfassungen nach den geltenden fachlichen Methoden und Leitfäden durch.
Zu unseren Erfassungsleistungen gehören insbesondere:
Fledermauskartierungen,
Brut- und Rastvogelkartierungen,
Amphibien- und Reptilienkartierungen,
Biotop- und Habitatkartierungen,
Baumhöhlen- und Quartierkontrollen,
Kontrollen von Gebäuden und technischen Anlagen,
Erfassung weiterer planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten.
Bei Fledermäusen können sowohl mobile Detektorbegehungen als auch stationäre akustische Langzeiterfassungen eingesetzt werden. Die Auswahl der Untersuchungsmethoden erfolgt entsprechend dem Vorhaben, den örtlichen Strukturen und den behördlichen Anforderungen.
Auf Grundlage der erhobenen Daten bewerten wir, ob durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Konflikte zu erwarten sind. Die Ergebnisse werden in einem nachvollziehbaren artenschutzrechtlichen Fachbeitrag dokumentiert.
Die Bearbeitung umfasst unter anderem:
Bewertung der vorhabenbedingten Auswirkungen,
artspezifische Konfliktanalyse,
Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG,
Entwicklung geeigneter Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,
Planung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen – sogenannter CEF-Maßnahmen,
fachliche Unterstützung bei erforderlichen Ausnahmeverfahren nach § 45 BNatSchG.
Während der Bauausführung überwachen wir die Einhaltung der festgelegten Schutzmaßnahmen. Bei unerwarteten Funden oder veränderten Bedingungen können kurzfristig geeignete Maßnahmen mit Bauleitung, Vorhabenträger und Naturschutzbehörde abgestimmt werden.
Zu den möglichen Aufgaben gehören:
Kontrolle von Baufeldern vor Baubeginn,
Überprüfung von Gehölzen, Gebäuden und sonstigen Strukturen,
Begleitung von Rodungs-, Abriss- und Erdarbeiten,
Einrichtung und Kontrolle von Schutz- und Tabubereichen,
Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen,
Abstimmung mit Behörden und Projektbeteiligten.
Wir bearbeiten artenschutzrechtliche Fragestellungen unter anderem bei:
Windenergieanlagen und Energieinfrastruktur,
Solarparks und Freiflächen-Photovoltaikanlagen,
Straßen-, Radwege- und Schienenbauprojekten,
Leitungs- und Trassenbau,
Gewerbe- und Industrievorhaben,
Wohnungsbau und Bauleitplanung,
Gebäudeabriss und Gebäudesanierung,
Gehölzfällungen und Flächenfreimachungen,
land- und forstwirtschaftlichen Vorhaben,
Änderungen und Erweiterungen bestehender Anlagen.
Artenschutzrechtliche Untersuchungen sind häufig an bestimmte Jahreszeiten und Aktivitätsphasen der betroffenen Arten gebunden. Werden notwendige Kartierungen erst spät berücksichtigt, kann sich das Genehmigungsverfahren erheblich verlängern.
Eine frühzeitige Beauftragung ermöglicht:
eine belastbare Termin- und Kostenplanung,
eine rechtzeitige Abstimmung mit der Naturschutzbehörde,
die Integration erforderlicher Schutzmaßnahmen in die Planung,
die Vermeidung unnötiger Baustopps und Nachuntersuchungen,
eine fachlich nachvollziehbare Grundlage für das Genehmigungsverfahren.
M.Sc. Rafael Schmidt verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Umweltmanagement, Artenschutz und in der fachlichen Untersuchung von Bau- und Eingriffsflächen.
Unsere Arbeit verbindet fundierte ökologische Fachkenntnisse mit moderner Erfassungstechnik, geografischen Informationssystemen und einer praxisorientierten Projektbearbeitung. Ziel ist eine fachlich belastbare Lösung, die den Schutz der betroffenen Arten mit einer möglichst planbaren Umsetzung des Vorhabens verbindet.
Honorar und Vergütung
Unsere Arbeit zeichnet sich durch höchste Fachkompetenz, Sorgfalt und über 20 Jahre Erfahrung im Bereich Umweltmanagement und Vermessung aus.
Die Projekte, die wir betreuen, sind hochkomplex und erfordern ein Höchstmaß an Expertise und Präzision.
Unser Honorar beträgt mindestens 156,00 € pro Stunde zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Diese Vergütung spiegelt den hohen Qualitätsanspruch und die intensive Vorbereitung sowie Durchführung unserer Arbeiten wider.
Bitte beachten Sie, dass je nach Art und Umfang des Projekts zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Laborkosten, anfallen können.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Sie mit unserer Expertise bei Ihren Vorhaben zu unterstützen.
Um eine Beratung zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder direkt per E-Mail. Beratungen sind vor Ort, telefonisch oder per E-Mail möglich.